Patron (altrömisches Recht)Patron [lateinisch patronus, zu pater »Vater«] der, -s/-e, altrömisches Recht: der Schutzherr in einem persönlichen, vererbbaren Verhältnis zum Klienten, der ihm Dankbarkeit und politische Gefolgschaft schuldete. (Patronat)Informationen zum ArtikelQuellenangabeLeselineal schließenKostenlos testenredaktionell geprüfte und verlässliche Inhaltealtersgerecht aufbereitet im Schullexikonmonatlich kündbarKostenlos testenoderEinloggenSie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.
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