Zur Begriffsdiskussion
Während in der Öffentlichkeit und meist auch in den Medien undifferenziert nahezu jede Art von Bandenkriminalität als organisierte Kriminalität bezeichnet wird, verlangen die Kriminologie und Strafrechtspraxis weitere Voraussetzungen über das bloße Zusammenwirken mehrerer Personen hinaus. Relativ breite Anerkennung hat die aus der polizeilichen Praxis entwickelte Definition erlangt, die auch Eingang
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