Nutzung (Recht)
Nutzung, Recht:
die Frucht einer Sache oder eines Rechts sowie darüber hinaus die Vorteile, die der Gebrauch der Sache oder des Rechts gewährt (§ 100 BGB), z. B. das Wohnen in einem Haus.
Quellenangabe
Nutzung, Recht:
Quellenangabe
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar