dingliches Recht (Recht)
dingliches Recht, Recht:
absolutes, subjektives Recht, das eine unmittelbare Herrschaft über eine Sache gewährt und durch besondere (dingliche) Ansprüche gegenüber jedem Dritten geschützt ist, z. B. Eigentum (Sachenrecht); beim beschränkten dinglichen Recht ist das Herrschaftsrecht des Hauptrechtsinhabers eingeschränkt, z. B. Reallast, Nießbrauch. – dingliche Klage, Klage, deren Inhalt die Geltendmachung
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