Notstandsverfassung in der Bundesrepublik Deutschland
Das Grundgesetz enthielt in seiner Ursprungsfassung keine ausgearbeitete Notstandsverfassung. Gerade wegen der schlechten Erfahrungen mit Artikel 48 der Weimarer Reichsverfassung wollte man keine weitreichende, leicht missbrauchbare Notstandsregelung ins neue Verfassungsrecht aufnehmen. Im Grundgesetz enthalten waren lediglich Regelungen zum Gesetzgebungsnotstand – eine politische Krisenregel für den Fall, dass die Regierung
Inhalte der bundesdeutschen Notstandsverfassung
Quellenangabe