Nonaffektation
Non|affektation [lateinisch], Non|affektationsprinzip,
ein Haushaltsgrundsatz, demzufolge alle öffentlichen Einnahmen unterschiedslos als Deckungsmittel für alle öffentlichen Ausgaben zur Verfügung stehen müssen (Verbot der Zweckbindung öffentlicher Einnahmen, Grundsatz der Gesamtdeckung). Die Nonaffektation ist verankert in § 7 Haushaltsgrundsätzegesetz und § 8 Bundeshaushaltsordnung, jedoch können Ausnahmen durch Gesetz vorgeschrieben oder im Haushaltsplan zugelassen werden (z. B.
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