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Nacht-und-Nebel-Erlass

Nacht-und-Nebel-Erlass, auf Befehl Hitlers vom Oberkommando der Wehrmacht (W. Keitel) am 7. 12. 1941 in Kraft gesetzte Verfügung, die die Bevölkerung, besonders in den besetzten Gebieten Westeuropas, von Widerstand abschrecken sollte. Der Erlass bestimmte, dass bei Straftaten gegen das Deutsche Reich die Beschuldigten, sofern nicht mit Sicherheit das Todesurteil

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