Mobilisierungspapiere
Mobilisierungspapiere, Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen, die der Bund der Deutschen Bundesbank bis 1992 auf deren Verlangen bis zum Nennbetrag der Ausgleichsforderungen gemäß § 42 Bundesbank-Gesetz zur Verfügung stellen musste. Mobilisierungspapiere mit in der Regel dreitägiger Laufzeit hatte die Bundesbank häufig, zum Teil in Verbindung mit entsprechend konditionierten Liquiditätspapieren im
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