Mietverhältnis

Mietverhältnis, ein vertraglich begründetes Verhältnis zwischen natürlichen und/oder juristischen Personen, das die zeitweilige entgeltliche Nutzung von Gegenständen, den Mietsachen, ermöglicht. Die Regelung der Mietverhältnisse im BGB berücksichtigt die gesellschaftlichen Schwerpunkte, daher wurden bei der ab 1. 9. 2001 geltenden Neufassung der §§ 535 ff. BGB die Mietverhältnisse über Wohnraum in

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