Mietpreisüberhöhung

Mietpreisüberhöhung, das Fordern unangemessen hoher Entgelte für die Vermietung von Wohnräumen, d. h., es werden unter Ausnutzung von Wohnungsknappheit Mieten verlangt, die mehr als 20 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Wer überhöhte Mieten verlangt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz 1954 in der Fassung des Mietrechtsreformgesetzes vom

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