Mietspiegel
Miet|spiegel, rechtliches Instrument zur objektiven Erfassung des Wohnwerts der Wohnungen im Rahmen der Vergleichsmiete. Der Mietspiegel (§ 558 c BGB) gibt eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete in einer Gemeinde, in Teilen einer Gemeinde oder auch in mehreren Gemeinden. Er dient der Begründung eines Verlangens auf Erhöhung der Miete
Quellenangabe