Schullexikon

Schullexikon
Login
Medienrecht
Schutz von Journalisten
Das Medienrecht schützt auch Menschen, die journalistisch arbeiten. So müssen Journalistinnen und Journalisten ihre Quellen vor Gericht nicht nennen und können so Hinweisgeber schützen. Auch dürfen Polizei und Staatsanwaltschaft nicht ohne Weiteres Redaktionen durchsuchen und Recherchematerial beschlagnahmen.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.