Schutz von Journalisten

Das Medienrecht schützt auch Menschen, die journalistisch arbeiten. So müssen Journalistinnen und Journalisten ihre Quellen vor Gericht nicht nennen und können so Hinweisgeber schützen. Auch dürfen Polizei und Staatsanwaltschaft nicht ohne Weiteres Redaktionen durchsuchen und Recherchematerial beschlagnahmen.

Quellenangabe

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