Lohnfortzahlung
Lohnfort|zahlung, bis zum Inkrafttreten des Entgeltfortzahlungsgesetzes am 1. 6. 1994 Bezeichnung für die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall, die bis dahin sowohl für die verschiedenen Arbeitnehmergruppen im früheren Bundesgebiet (Arbeiter: Lohnfortzahlungsgesetz, Angestellte: § 616 BGB, § 63 HGB, § 113c Gewerbeordnung, Auszubildende: § 12 Berufsbildungsgesetz)
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