Leistungsfähigkeitsprinzip
Leistungsfähigkeitsprinzip, Ability-to-pay-Principle [əˈbɪlətɪtəˈpeɪˈprɪnsəpl, englisch, »Zahlungsfähigkeitsprinzip«],
ein finanzwissenschaftlicher Grundsatz für die Verteilung der Steuerlast auf die einzelnen Staatsbürger und damit für die Ausgestaltung der Besteuerung. Die Einzelnen sollen entsprechend ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit besteuert werden; die Art der mit den Steuern finanzierten Staatsleistungen und die dadurch dem Einzelnen entstehenden Vorteile spielen im Gegensatz zum Äquivalenzprinzip keine Rolle
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