Abzug (Einkommensteuerrecht)
Abzug, Einkommensteuerrecht:
vom Gesetzgeber zugelassene Kürzung der Bruttobezüge des Steuerpflichtigen oder des Steuerbetrags; der Abzug führt zu einer Verringerung der individuellen Steuerschuld.
Quellenangabe
Abzug, Einkommensteuerrecht:
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