Äquivalenzprinzip (Finanzwissenschaft)

Äquivalenzprinzip, Finanzwissenschaft:

Entgeltprinzip, Nutzenprinzip, englisch Benefit-Principle [-ˈprɪnsəpl], aus der Vertragsstaatstheorie hervorgegangenes Prinzip der Rechtfertigung von Steuern und der Festlegung der Steuerlast der einzelnen Bürger (Steuerverteilungstheorie). Die Steuer wird als ein »Preis« oder Nutzenentgelt angesehen, das dafür zu entrichten ist, dass der öffentliche Verband bestimmte Aufgaben im Interesse der Bürger übernommen

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