Das Recht im Krieg (lat. ius in bello) umfasst die völkerrechtlichen Regelungen, die im Kriegsgebiet selbst gelten. Dabei geht es vor allem darum, der Gewaltanwendung Grenzen zu setzen – sowohl durch Bestimmungen über Kampfhandlungen als auch durch Regelungen zum Schutz der Zivilbevölkerung.
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