Das Recht im Krieg
Das Recht im Krieg (lat. ius in bello) umfasst die völkerrechtlichen Regelungen, die im Kriegsgebiet selbst gelten. Dabei geht es vor allem darum, der Gewaltanwendung Grenzen zu setzen – sowohl durch Bestimmungen über Kampfhandlungen als auch durch Regelungen zum Schutz der Zivilbevölkerung.
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