Kombattant (Völkerrecht)
Kombattant [französisch, zu combattre »kämpfen«] der, -en/-en, Völkerrecht: eine Person, die das Recht hat, in internationalen bewaffneten Konflikten unmittelbar an Kampfhandlungen teilzunehmen.
Unter den Bedingungen des Kriegsvölkerrechts zählen hierzu Angehörige sämtlicher organisierter bewaffneter Verbände unter einer Führung, die einer Krieg führenden Partei verantwortlich ist, mit Ausnahme des Sanitäts- und Seelsorgepersonals (Nichtkombattanten), i. S. der Haager Landkriegsordnung also auch die zur »kämpfenden Bevölkerung« gehörenden Personen. Im Falle ihrer Gefangennahme sind auch die Nichtkombattanten
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