Regelungen der DDR
Laut Jugendschutzverordnung der ehemaligen DDR war der Zugang zu Tabakwaren ab 16 Jahren gestattet. Alkohol wie Bier oder Wein durfte ebenfalls ab 16 Jahren gekauft und konsumiert werden – mit Ausnahme von Hochprozentigem. Dies war den Volljährigen vorbehalten. Innerhalb der Jugendfürsorge in der DDR galt der Einzelne immer als Teil
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Mitwirkende
Claudia Weingartner
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