Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder beschäftigt sich mit Jugendschutz im Rundfunk (Radio, Fernsehen) und in den Telemedien, also etwa im Internet. Was die Rundfunkprogramme angeht, so erfolgen entsprechende Zugangsbeschränkungen über die Sendezeit: Sendungen, die für Kinder nicht geeignet sind, dürfen nur zwischen 22:00 und 6:00 Uhr ausgestrahlt werden; solche, die
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Mitwirkende
Claudia Weingartner
Quellenangabe