Jahresüberschuss
Jahresüberschuss, der Betrag, um den die Summe aller Ertragsposten die Summe aller Aufwendungen der Gewinn-und-Verlust-Rechnung überschreitet (§ 275 Absatz 2 Nummer 20 beziehungsweise Absatz 3 Nummer 19 HGB). Unterschreiten die Erträge die Aufwendungen, wird von Jahresfehlbetrag gesprochen. Dieser oder der Jahresüberschuss bilden das Jahresergebnis. In der Bilanz
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