Investivlohn
Investivlohn, der Teil des Arbeitsentgeltes, der aufgrund betrieblicher oder tariflicher Vereinbarungen oder gesetzlicher Regelungen nicht bar ausbezahlt, sondern investiv, unter Übertragung vermögenswirksamer Rechte an den Einkommensbezieher angelegt wird. Über die Vermögensanlage kann in der Regel erst nach Ablauf einer Sperrfrist verfügt werden. Befürworter eines Investivlohns meinen, dass die Effektivlöhne
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