Hofgericht (Rechtsgeschichte)
Hofgericht, Rechtsgeschichte:
1) Gericht eines Grundherrn über alle Streitgegenstände, die das Verhältnis der grundherrlichen Bauern untereinander oder zu ihrem Grundherrn betrafen; 2) das königliche Hofgericht (Reichshofgericht), 1235–1450, das im Laufe der Zeit stärkere institutionelle Selbstständigkeit gewann; es war zuständig für die Reichsacht und die Anleite (ein Beugungs- und Zwangsverfahren). Hofrichter und Urteiler
Informationen zum Artikel
Quellenangabe