Feststellung
In Deutschland gibt es gesetzliche Bestimmungen zur Vorgehensweise bei der Bestimmung des Hirntodes. Nur Fachärztinnen und Fachärzte dürfen den Hirntod feststellen. Sie prüfen unter anderem Reflexe wie den Pupillenreflex und die Spontanatmung. Die untersuchte Person wird dazu kurz künstlich beatmet. Kommt es danach nicht zu einem spontanen Atemzug, steht fest,
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Mitwirkende
Bettina Glammeier
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