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Heimkehrer

Heimkehrer, in das Bundesgebiet binnen zwei Monaten nach ihrer Entlassung aus fremdem Gewahrsam zurückgekehrte Deutsche, die wegen ihrer Zugehörigkeit zu militärischen oder ähnlichen Verbänden kriegsgefangen waren; ferner Internierte, Verschleppte, zum Teil auch Zivilarbeiter sowie Ausländer und Staatenlose, die auf deutscher Seite in militärischen oder ähnlichen Verbänden gekämpft haben. Hilfsmaßnahmen

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