Handfeste (Rechtsgeschichte)

Handfeste, Rechtsgeschichte:

ein zur rechtswirksamen Willenserklärung notwendiger Formalakt. Das Rechtssymbol einer Partei wurde von der anderen mit der Hand berührt. Dieser Formalismus erhielt sich in der Folge auch für Beurkundungsakte; davon abgeleitet im Mittelalter ein Privileg (Stadtrecht), das einer Stadt von ihrem Stadtherrn verliehen wurde, z. B. Culmer Handfeste von 1233.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.