Religion
Die Verfassung garantiert die Religionsfreiheit und bindet die praktische Religionsausübung an den allgemeinen staatlichen Gesetzesrahmen. Letztverfügbaren Erhebungen zufolge, die voneinander abweichen, gehören etwa 55–57 % der Bevölkerung der katholischen Kirche an (zwei Erzdiözesen mit acht Suffraganbistümern), ungefähr 25–30 % protestantischen Kirchen (besonders Baptisten [mehr als 15 %], außerdem Pfingstler, Methodisten
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