Güterrechtsregister
Güterrechtsregister, ein nach den Bestimmungen der §§ 1558 ff. BGB vom Amtsgericht geführtes öffentliches Register, das dazu dient, betroffenen Dritten gegenüber die güterrechtlich bedeutsamen Abweichungen vom gesetzlichen Güterstand (der Zugewinngemeinschaft) zu offenbaren. Eintragungen in das Güterrechtsregister sind bei jedem Amtsgericht zu bewirken, in dessen Bezirk auch nur einer der
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