Grundstücksverkehrsgesetz
Grundstücksverkehrsgesetz, Bundesgesetz vom 28. 7. 1961 über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Es unterwirft die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks und die schuldrechtlichen Verträge hierüber in der Regel der behördlichen Genehmigung. Diese darf nur versagt werden, wenn der Grund und
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar