Abschaffung der Verfassungsstrukturen
Die Notverordnungen, die seit Februar 1933 in Kraft waren, erlaubten es Hitler und der NSDAP auch die Verfassungsstrukturen und Länder der Weimarer Republik abzuschaffen. Mit dem ersten »Gleichschaltungsgesetz« vom 31.3.1933 wurde die Gleichschaltung der deutschen Länder mit dem Reich eingeleitet. Die Länderparlamente wurden aufgelöst. Am 14.2.1934 wurde der Reichsrat aufgelöst
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Mitwirkende
Dr. Melanie Carina Schmoll
Quellenangabe