Gewaltenteilung in der Bundesrepublik Deutschland

Die Legislative

Zum friedlichen Zusammenleben braucht es Gesetze, an die sich alle halten müssen. Die Parlamente in den Landtagen und im Bundestag verfügen über die Macht der Gesetzgebung. Diese Macht nennt man die Legislative. Sie macht auf Landes- oder Bundesebene Gesetze, die regeln, was erlaubt ist und was nicht. Zur Legislative gehören

Mitwirkende

Sonja John

Quellenangabe

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