Genehmigung (Zivilrecht)
Genehmigung, im Zivilrecht die zur Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes erforderliche nachträgliche Zustimmung eines Dritten, z. B. der Eltern als gesetzlicher Vertreter. Im Unterschied zur Genehmigung bedeutet Einwilligung die vorherige Zustimmung des Berechtigten. Eine erteilte Genehmigung wirkt auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäftes zurück.
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar