Gemeinwohlbestimmung im pluralistischen Verfassungsstaat
Was unter Gemeinwohl zu verstehen ist, ist im pluralistischen Verfassungsstaat notwendig offen. Wenn diese Prämisse nicht zur Disposition steht, rücken zwei miteinander zusammenhängende Aspekte in den Mittelpunkt, nämlich die Bestimmung des Gemeinwohls ex processu und seine verbindliche Festlegung durch die dazu verfassungsrechtlich legitimierten Organe. Dies kann als Prozeduralisierung und Kompetenzialisierung
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