Filiale (Kirchenrecht)
Filiale [zu mittellateinisch filialis »kindlich, töchterlich abhängig«] die, -/-n, Kirchenrecht: Filialgemeinde, Filialkirche,
eine von einer Mutterpfarrei oder -kirche entfernt liegende, unselbstständige Tochtergemeinde. Nach deutschem Partikularrecht kann sie eine eigene Vermögensverwaltung und einen eigenen Pfarrgemeinderat haben.
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