Pfarrei (katholisches Kirchenrecht)

Pfarrei [althochdeutsch pfarra, vielleicht verwandt mit Pferch, auf das spätlateinisch parrochia, von griechisch paroikía »Nachbarschaft«, eingewirkt hat], Pfarre, katholisches Kirchenrecht:

eine meist territorial umschriebene Gemeinschaft von Gläubigen, die auf Dauer errichtet ist, einem Pfarrer als ihrem Seelsorger anvertraut wird und eine eigene Kirche (Pfarrkirche) hat. Die nicht territorial umschriebene Personalpfarrei ist nur als Ausnahme vorgesehen. Mehrere Pfarreien können einem Pfarrer anvertraut werden; möglich ist auch, dass eine große Pfarrei mehreren

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