Fair Trial
Fair Trial [ˈfeəˈtraɪəl; englisch »faires Verfahren«],
aus dem angloamerikanischen Prozessrecht stammender, im Rechtsstaatsprinzip und in Artikel 6 EMRK verankerter Grundsatz, nach dem insbesondere dem Beschuldigten im Strafverfahren die zur wirksamen Wahrung seiner Rechte notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen.
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