Schullexikon

Schullexikon
Login

Fair Trial

Fair Trial [ˈfeəˈtraɪəl; englisch »faires Verfahren«],

aus dem angloamerikanischen Prozessrecht stammender, im Rechtsstaatsprinzip und in Artikel 6 EMRK verankerter Grundsatz, nach dem insbesondere dem Beschuldigten im Strafverfahren die zur wirksamen Wahrung seiner Rechte notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.