executio in effigie

executio in effigi|e [lateinisch],

sinnbildliche Hinrichtung eines in Abwesenheit Verurteilten (besonders bei Hoch- und Landesverrat), meist durch öffentliche Verkündung des Urteils und dessen Anschlag auf dem Richtplatz durch den Scharfrichter, auch in Nachahmung der Hinrichtung mithilfe von bekleideten Puppen vollzogen. Die Ausbildung dieses Verfahrens als förmliches Rechtsinstitut des peinlichen Strafvollzugs begann im 16. Jahrhundert

Quellenangabe

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