Protokolle zur EMRK
Die EMRK wird durch Protokolle ergänzt. Mit »Protokoll« bezeichnet man im Völkervertragsrecht eine Änderungs- oder Zusatzvereinbarung zu einem völkerrechtlichen Vertrag. Bis jetzt gibt es sechzehn Protokolle. Ein Teil davon enthält Ergänzungen zu inhaltlichen Fragen. So befasst sich z. B. das 6. Protokoll von 1983 mit der Abschaffung der Todesstrafe. Besonders
Informationen zum Artikel
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe