Europäische Menschenrechtskonvention

Protokolle zur EMRK

Die EMRK wird durch Protokolle ergänzt. Mit »Protokoll« bezeichnet man im Völkervertragsrecht eine Änderungs- oder Zusatzvereinbarung zu einem völkerrechtlichen Vertrag. Bis jetzt gibt es sechzehn Protokolle. Ein Teil davon enthält Ergänzungen zu inhaltlichen Fragen. So befasst sich z. B. das 6. Protokoll von 1983 mit der Abschaffung der Todesstrafe. Besonders

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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