Inhaltliche Regelungen der EMRK
Die EMRK besteht aus drei Abschnitten. Abschnitt I enthält die in der Konvention geregelten Menschenrechte, Abschnitt II befasst sich mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und Abschnitt III mit »Verschiedenen Bestimmungen«.
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Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe