Europäische Union

Der Gerichtshof der Europäischen Union

Der Gerichtshof der Europäischen Union wurde mit den Römischen Verträgen 1952 gegründet und hat seinen Sitz in Luxemburg. Jeder EU-Mitgliedstaat entsendet einen Richter dorthin, zusätzlich gibt es noch elf Generalanwälte. Allgemeine Aufgaben des Gerichtshofs sind Feststellungen, wo der Einflussbereich der EU beginnt und was in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt.

Mitwirkende

Torben Dietrich

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.