Der Gerichtshof der Europäischen Union
Der Gerichtshof der Europäischen Union wurde mit den Römischen Verträgen 1952 gegründet und hat seinen Sitz in Luxemburg. Jeder EU-Mitgliedstaat entsendet einen Richter dorthin, zusätzlich gibt es noch elf Generalanwälte. Allgemeine Aufgaben des Gerichtshofs sind Feststellungen, wo der Einflussbereich der EU beginnt und was in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt.
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Mitwirkende
Torben Dietrich
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