Europäische Menschenrechtskonvention

Verfahren vor dem EGMR

Der EGMR befasst sich mit drei Arten von Verfahren. Bei einer Staatenbeschwerde macht ein Mitgliedstaat der EMRK geltend, dass die Konvention durch einen anderen Mitgliedstaat verletzt wurde. Mit einer Individualbeschwerde können Einzelpersonen rügen, dass sie selbst durch einen Mitgliedstaat in Rechten aus der EMRK verletzt wurden. Außerdem erstellt

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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