Ermittlungsrichter (Strafprozessrecht)

Ermittlungsrichter, Strafprozessrecht:

im Rahmen des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens der Richter des Amtsgerichts (in Staatsschutzsachen mit erstinstanzlicher Zuständigkeit von Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof auch dort), der über die Anträge der Staatsanwaltschaft auf Vornahme richterlicher Untersuchungshandlungen, z. B. einer Hausdurchsuchung, zu entscheiden hat. Die örtliche Zuständigkeit des Ermittlungsrichters hängt davon ab, in welchem Gerichtsbezirk die Ermittlungshandlung

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