Erlaubnis (öffentliches Recht)

Erlaubnis, öffentliches Recht:

ein in der Regel von einem Antrag abhängiger begünstigender Verwaltungsakt, mit dem ein bestimmtes, erlaubnispflichtiges Verhalten (z. B. Bauen, Betreiben eines Gewerbes oder einer Anlage) genehmigt wird. Die Erlaubnispflicht soll gewährleisten, dass mit einer grundsätzlich erlaubten Tätigkeit erst begonnen wird, wenn die Gesetzmäßigkeit des Vorhabens in einem geordneten Verfahren geprüft

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