Erfolgsbeteiligung
Erfolgsbeteiligung, Ergebnisbeteiligung,
Beteiligung von Beschäftigten eines Unternehmens an dessen Erfolg, die zusätzlich zum regulären Arbeitsentgelt vertraglich vereinbart wird (individuell oder durch Betriebsvereinbarung). Bemessungsgrundlage der Erfolgsbeteiligung können u. a. Produktionsmenge und Produktivität (Leistungsbeteiligung), Umsatz oder Wertschöpfung (Ertragsbeteiligung) sowie Betriebs- beziehungsweise Unternehmensgewinn oder ausgeschütteter Gewinn (Gewinnbeteiligung) sein. Durch die Erfolgsbeteiligungen sollen v.
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