Enquete (Staatsrecht)
Enquete [ãˈkεːt(ə); französisch, zu enquérir, aus lateinisch inquirere »untersuchen«] die, -/-n, Staatsrecht:
Untersuchung, die ein aus Abgeordneten bestehender Ausschuss im Auftrag des Parlaments vornimmt (Untersuchungsausschuss). Gegenstand der Enquete kann ein konkreter Missstand oder ein Gesetzgebungsvorhaben (Gesetzgebungsenquete) sein. § 56 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages sieht die Einsetzung von Enquetekommissionen vor, durch die auch unter Mitwirkung sachverständiger Nichtparlamentarier Entscheidungen über bedeutende
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