Zeitraum
Das Elterngeld wird auf Antrag vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes gewährt, beide Elternteile können den Zeitraum grundsätzlich frei untereinander aufteilen (§ 4 BEEG). Ein Elternteil kann es grundsätzlich höchstens zwölf Monate allein beziehen, zwei weitere Monate sind als Option für den anderen Elternteil reserviert.
Quellenangabe
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