Anrechnung, Ausschluss

Das Elterngeld wird beim Bürgergeld, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag vollständig als Einkommen angerechnet. Keinen Anspruch auf Elterngeld hat, wer mehr als 32 Stunden in der Woche arbeitet. Elterngeld ist ausgeschlossen ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 175 000 € (seit dem 1.4.2025) bei Alleinerziehenden, Paaren und getrennt Erziehenden (

Quellenangabe

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