Einschuss (Börsenwesen)
Einschuss, Börsenwesen:
1) Geldbetrag, den der Kunde seiner Bank zahlen muss, wenn er sie beauftragt, für ihn Effekten zu kaufen, ohne sofort den vollen Kaufpreis bereitstellen zu können. Die Höhe richtet sich nach dem Risiko der Kursschwankung des Wertpapiers und nach der Liquiditätssituation der Banken. 2) Bei Termingeschäften übliche Anzahlung, die bei
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