Schullexikon

Schullexikon
Login

Einbruch (Recht)

Einbruch, Recht:

gewaltsames Eindringen in verschlossene Räume, meist als Einbruchdiebstahl (Diebstahl).

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.