Rechtliche Bestimmungen
Seit Sommer 2017 ist eine Eheschließung in Deutschland nur noch möglich, wenn beide Heiratswillige volljährig sind. Zuvor musste nur einer der Partner volljährig, der andere mindestens 16 Jahre alt sein. Die beiden Partner dürfen nicht miteinander verwandt sein, das Eheversprechen muss bei der Trauung von beiden vor einem Standesbeamten abgegeben
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar